Beim Kanalanschluss in Essen fallen drei Kostenarten an: einmalige Beiträge, die Herstellung des Hausanschlusses und laufende Gebühren. Wer welchen Teil trägt, entscheidet zu einem großen Teil die Entwässerungssatzung der jeweiligen Stadt. Sie legt fest, an welcher Stelle Ihre private Verantwortung für die Leitung beginnt.
Woraus ein Kanalanschluss besteht und ab wo Sie zuständig sind
Ganz vorne liegt der öffentliche Hauptkanal unter der Straße. Von ihm aus verläuft der Hausanschluss bis zum Grundstück, den Fachleute auch als Anschlusskanal oder Grundstücksanschlussleitung bezeichnen. Auf dem Grundstück selbst übernehmen Grundleitungen, die im Erdreich oder unter der Bodenplatte liegen, das Abwasser aus dem Gebäude. Als Kontrollstelle dient in den meisten Fällen ein Revisionsschacht, der kurz vor der Grundstücksgrenze sitzt.
Für die Frage, welche Kosten auf Sie zukommen, ist vor allem wichtig, an welcher Stelle die private Verantwortung beginnt. Geregelt wird das nicht durch ein bundesweites Gesetz, sondern durch die Entwässerungssatzung der jeweiligen Stadt. In einigen Kommunen endet die öffentliche Anlage unmittelbar am Hauptkanal, sodass der komplette Anschlusskanal im Straßenraum dem Eigentümer zugeordnet ist. In anderen Städten gehört das Teilstück bis zur Grundstücksgrenze oder bis zum ersten Schacht noch zur öffentlichen Anlage. Wenn Sie in Essen oder einer Nachbarstadt bauen oder kaufen, empfehlen wir Ihnen, diesen Punkt frühzeitig bei der Stadtentwässerung zu klären, denn davon hängt ab, wer später etwa eine Reparatur oder Sanierung trägt.
- Öffentlicher Hauptkanal: wird von der Stadt gebaut und unterhalten und über Beiträge und Gebühren finanziert
- Anschlusskanal im Straßenraum: abhängig von der Satzung entweder privat oder öffentlich
- Revisionsschacht oder Reinigungsöffnung: Zugangspunkt für Kamera und Reinigungsgerät
- Grundleitungen unter Gebäude und Garten: in der Verantwortung des Eigentümers
- Rückstausicherung, gegebenenfalls Hebeanlage: erforderlich für Abläufe unterhalb der Rückstauebene, die in der Regel der Straßenoberkante entspricht
Drei Kostenarten, die häufig durcheinandergeraten
Bei der ersten Kostenart handelt es sich um Beiträge, die nur einmal anfallen und Ihnen per Bescheid von der Stadt zugestellt werden. Für den Kanal ist das in Nordrhein-Westfalen der Kanalanschlussbeitrag auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW). Für Straße, Gehweg und Beleuchtung erhebt die Stadt dagegen den Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch. Beide Beiträge dienen der Finanzierung der öffentlichen Anlage und nicht Ihrer eigenen Leitung. Käufer in einem gewachsenen Viertel, in dem die Beiträge bereits abgerechnet wurden, zahlen in der Regel kein zweites Mal.
Die zweite Kostenart betrifft die Herstellung des Hausanschlusses. Darunter fallen vor allem der Tiefbau und der Anschluss an den Hauptkanal. Je nachdem, was die Satzung vorsieht, übernimmt die Stadt den Abschnitt im Straßenraum selbst und fordert dafür Kostenersatz. Alternativ können Sie eine zugelassene Fachfirma beauftragen. Für das eigene Grundstück liegt der Auftrag ohnehin fast immer bei Ihnen.
Als dritte Kostenart kommen die laufenden Abwassergebühren hinzu, die in NRW in aller Regel gesplittet berechnet werden. Das Schmutzwasser wird anhand Ihres Frischwasserverbrauchs in Kubikmetern abgerechnet, das Niederschlagswasser hingegen nach der bebauten und befestigten Fläche, die an den Kanal angeschlossen ist. Wenn Sie Dachflächen abkoppeln und das Regenwasser versickern lassen, lässt sich der zweite Anteil senken, vorausgesetzt, Satzung und Boden lassen das zu. Für Gartenwasser können Sie über einen geeichten Zwischenzähler häufig eine Absetzung beantragen.
Erschließungskosten nachrechnen: Wie der Betrag im Bescheid zustande kommt
Einen Beitragsbescheid sollten Sie keineswegs ungeprüft akzeptieren, denn die Berechnung folgt einem festen Schema, das Sie mithilfe der städtischen Satzung gut nachvollziehen können.
Erschließungsbeitrag für Straße und Gehweg
Ausgangspunkt ist der sogenannte beitragsfähige Aufwand, zu dem etwa die Fahrbahn und die Straßenbeleuchtung zählen. Nach dem Baugesetzbuch übernimmt die Gemeinde davon mindestens zehn Prozent selbst. Der verbleibende Betrag wird auf sämtliche Grundstücke verteilt, die durch die Anlage erschlossen werden. Ihr Anteil ergibt sich aus dem Verhältnis Ihrer gewichteten Grundstücksfläche zur Gesamtsumme aller gewichteten Flächen im Abrechnungsgebiet, wobei die Gewichtung nach der zulässigen Nutzung erfolgt, also in erster Linie nach der Anzahl der Vollgeschosse.
Kanalanschlussbeitrag nach KAG NRW
In diesem Fall finden Sie den Beitragssatz pro Quadratmeter unmittelbar in der Beitragssatzung. Die Formel lautet: veranlagungsfähige Fläche × Nutzungsfaktor × Beitragssatz. Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Werten: Ein Grundstück umfasst 600 m² und darf zweigeschossig bebaut werden, wofür die Satzung einen Faktor von 1,25 vorsieht. Daraus resultieren 750 m² beitragspflichtige Fläche, die anschließend mit dem Satz aus der Satzung multipliziert werden. Viele Satzungen begrenzen bei tiefen Grundstücken die anrechenbare Fläche oder gewähren für Eckgrundstücke eine Ermäßigung.
- Deckt sich die Grundstücksfläche mit den Angaben in Grundbuch und Kataster?
- Wurden die Zahl der Vollgeschosse beziehungsweise die zulässige Bebauung korrekt angesetzt?
- Sind Tiefenbegrenzung und Eckermäßigung eingeflossen, sofern die Satzung sie vorsieht?
- Hat jemand für das Grundstück bereits früher einen Beitrag entrichtet?
Kosten nach Teilbereichen: Was den Preis für den Hausanschluss bestimmt
Ein Anschluss, der lediglich zwei Meter Vorgarten durchquert, ist ein völlig anderes Vorhaben als einer, der unter Gehweg und halber Fahrbahn hindurch in mehreren Metern Tiefe bis zum Kanal geführt werden muss. Einen Einheitspreis für den Hausanschluss gibt es deshalb nicht. Den größten Kostenanteil machen meist Tiefbau und Oberfläche aus, nicht etwa das Rohr selbst.
Preistreiber beim Hausanschluss
| Was den Preis beeinflusst | Wirkung | Woran Sie es erkennen |
|---|---|---|
| Länge bis zum Hauptkanal | Jeder zusätzliche Meter bedeutet mehr Aushub, Rohr und Verfüllung | Entfernung von der Hauswand bis zur Kanallage gemäß Kanalauskunft |
| Tiefe des öffentlichen Kanals | Tiefe Gräben erfordern Verbau und größere Erdbewegungen | Angaben in der Kanalauskunft, Tiefe der Schächte in der Straße |
| Oberfläche | Asphalt, Pflaster oder Gehweg müssen geöffnet und wiederhergestellt werden, im Straßenraum mit Genehmigung und Verkehrssicherung | Was sich zwischen Haus und Kanal befindet |
| Boden und Grundwasser | Auffüllungen, Bauschutt oder ein hoher Grundwasserstand verursachen Mehraufwand oder machen eine Wasserhaltung nötig | Bodengutachten, Erfahrungen der Nachbarschaft, feuchte Keller |
| Keller unter der Rückstauebene | Eine Rückstausicherung oder Hebeanlage wird erforderlich | Abläufe im Keller liegen unterhalb der Straßenoberkante |
| Trennsystem | Zwei separate Leitungen für Schmutz- und Regenwasser statt nur einer | Auskunft der Stadt, getrennte Kanäle in der Straße |
| Verfahren bei Altleitungen | Grabenlose Sanierung schont die Oberfläche, setzt jedoch Spezialtechnik voraus | Befund der Kanal-TV-Untersuchung |
Ein faires Angebot erkennen Sie daran, dass es sauber nach Positionen gegliedert ist, etwa mit den Erdarbeiten nach Metern und Tiefe oder der Wiederherstellung der Oberfläche als eigenem Posten. Fehlen Wiederherstellung oder Genehmigungen, tauchen sie erfahrungsgemäß später als Nachtrag auf. Wir raten Ihnen daher, gleich nachzufragen: Was ist im Preis enthalten? Was wird nach Aufwand abgerechnet? Und wer kümmert sich um die Aufbruchgenehmigung für Gehweg und Straße?
Wer übernimmt welche Kosten?
Die meisten Unklarheiten ergeben sich beim Grundstückskauf und bei der Vermietung. Im Einzelfall haben Satzung und Vertrag Vorrang.
Kostenverteilung beim Kanalanschluss
| Kostenposition | Wer zahlt in der Regel | Grundlage |
|---|---|---|
| Kanalanschlussbeitrag | Eigentümer zum Zeitpunkt des Bescheids | KAG NRW, Beitragssatzung der Stadt |
| Erschließungsbeitrag Straße | Eigentümer, wobei die Gemeinde einen Eigenanteil übernimmt | Baugesetzbuch, Erschließungsbeitragssatzung |
| Anschlusskanal im Straßenraum | Eigentümer oder Stadt, abhängig von der Satzung | Entwässerungssatzung |
| Grundleitungen, Schacht, Rückstausicherung | Eigentümer | Entwässerungssatzung, technische Regeln |
| Laufende Abwassergebühren | Eigentümer, bei Vermietung als Betriebskosten umlegbar | Gebührensatzung, Betriebskostenverordnung |
| Reparatur privater Leitungen | Eigentümer bzw. Vermieter | Satzung, Mietrecht |
Beim Kauf ist in der Regel derjenige beitragspflichtig, der im Moment der Bekanntgabe des Bescheids im Grundbuch eingetragen ist. Darüber hinaus lastet der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück. Trifft nach dem Kauf ein Bescheid für eine Straße ein, die schon vor Jahren gebaut wurde, zahlt zunächst der neue Eigentümer, sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist. Bei Bauträgerobjekten lohnt es sich, den Begriff „erschließungsfrei“ genau zu prüfen: Bezieht er sich nur auf die Straße oder schließt er auch den Kanal samt Hausanschluss ein?
Mieter tragen die laufenden Entwässerungskosten über die Nebenkostenabrechnung. Einmalige Beiträge sowie die Herstellung des Anschlusses darf der Vermieter dagegen nicht auf sie umlegen. Für Reparaturen an der Leitung ist grundsätzlich der Vermieter zuständig, und nur wenn eine Verstopfung nachweislich auf falsche Nutzung zurückgeht, kann er den Verursacher in Anspruch nehmen.
Wie viel Zeit nimmt die Erschließung eines Grundstücks in Anspruch?
Bei der Dauer sind zwei parallel verlaufende Zeitachsen zu unterscheiden: die öffentliche Erschließung des Baugebiets und Ihr eigener Hausanschluss. Auf die erste können Sie kaum Einfluss nehmen. Sie reicht vom Bebauungsplan über die Erschließungsplanung und die Baustraße mit Kanal bis zur Bebauung der Grundstücke und schließlich zum Endausbau der Straße. In Neubaugebieten dauert es bis zur fertigen Straße oft mehrere Jahre. Der Endausbau wird bewusst erst nach dem Großteil der Hochbauten umgesetzt, da schwere Baufahrzeuge eine fertige Decke beschädigen würden. Aus diesem Grund erreichen Erschließungsbeitragsbescheide die Eigentümer häufig erst lange nach dem Einzug.
So läuft Ihr eigener Hausanschluss ab
- Kanalauskunft anfordernBei der Stadt erkundigen Sie sich nach Lage und Tiefe des öffentlichen Kanals und danach, ob ein Trenn- oder Mischsystem besteht. Aus der Kanaltiefe ergibt sich unter anderem, ob eine Hebeanlage nötig wird.
- Entwässerungsantrag einreichenZum Antrag gehören Lageplan, Grundriss und Schnitte mit der Leitungsführung. Beim Neubau ist er oft Bestandteil des Bauantrags. Rechnen Sie für die Bearbeitung mit einigen Wochen.
- Arbeiten im öffentlichen Raum zeitlich planenFür das Öffnen von Gehweg oder Straße ist eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Der eigentliche Tiefbau ist bei einfachen Verhältnissen häufig innerhalb weniger Tage abgeschlossen.
- Grundleitungen, Schacht und Rückstausicherung einbauenDiese Arbeiten sollten Sie mit dem Rohbau abstimmen, beim Neubau am besten noch vor der Bodenplatte.
- Prüfen und dokumentieren lassenBei einem Neubau oder einer wesentlichen Änderung sieht NRW eine Prüfung der privaten Leitungen vor. Bewahren Sie den Bestandsplan sorgfältig auf.
Der größte Zeitverlust entsteht erfahrungsgemäß durch fehlende Unterlagen und eine zu späte Abstimmung zwischen Rohbau und Tiefbau. Wenn Sie die Kanalauskunft bereits vor der Hausplanung einholen, ersparen Sie sich kostspielige Umplanungen.
Vorhandener Anschluss im Altbau: Kosten verhindern, bevor sie anfallen
In Essen und im Ruhrgebiet verlaufen unter zahlreichen Häusern Leitungen, die bereits mehrere Jahrzehnte alt sind. Typische Schäden sind Wurzeleinwuchs und verschobene Muffen. Richtig teuer wird ein Schaden im Anschlusskanal vor allem dann, wenn man ihn erst durch eine Absackung im Gehweg oder einen Rückstau im Keller bemerkt.
Mit einer Kanal-TV-Untersuchung lassen sich Zustand und Verlauf der Leitung sichtbar machen. Auf dieser Basis können Sie entscheiden, ob eine Reinigung ausreicht oder eine grabenlose Sanierung Ihnen das Aufgraben erspart. Empfehlenswert ist die Untersuchung vor dem Kauf eines älteren Hauses oder bei immer wiederkehrenden Verstopfungen. Die fachliche Verantwortung bei Rohrreinigung Rocket GmbH trägt Ömer Bingöl, ausgebildete Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice mit über zehn Jahren Erfahrung im Rohr- und Kanalservice.






